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Ist eine Dachwartung nötig ?

oder sogar Pflicht ?

Kennen Sie die "Sturmklausel" ?

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Sie besagt: Bei Unwettern reguliert die Gebäudeversicherung Schäden am Dach, wenn vor Ort die Mindestwindstärke 8 (ca.62 km/h) erreicht oder überschritten wurde. Die Versicherungsbranche hat sich längst darauf eingestellt, dass die Anzahl der Unwetterereignisse und ihre Intensität zunimmt.

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Viele Versicherungen fordern deshalb im Schadensfall ungeachtet der Windstärke, den Nachweis, dass das Dach intakt und nach geltenden Kriterien sturmsicher war. Kann dieser nicht geführt werden oder stellt man nachträglich einen Renovierungsrückstand fest, so sind Einschränkungen bei der Regulierung möglich und das trotz bestehenden Versicherungsschutzes.

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Kontrolle und Instandsetzung:

Umfang der Dachwartung

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Die Dachwartung ist keine reine Sichtprüfung, sondern eine gründliche und fachmännisch ausgeführte Untersuchung auf mögliche Schwachstellen und deren Reparatur. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Insepktionsprotokoll dokumentiert und den Hausbesitzern/ -innen als Nachweis ausgehändigt. Der empfohlene Arbeitskatalog umfasst hierbei: 

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  • Prüfung des Zustandes und der Beschaffenheit des gesamten Daches inklusive der dazugehörigen Dachfenster

  • Ausbesserung von Witterung- und Sturmschäden

  • Ersetzen schadhafter Dachteile

  • Erkennung von Korrosionsschäden

  • Beseitigung von Ablagerungen, Rückständen und Pflanzenbewuchs

  • Reinigung von Sand-, Schlamm- und Laubfängen in Dachrinnen und     -kehlen

  • Wiederherstellung des ungestörten Wasserablaufs bei Ein- und Überläufen

  • Überprüfung und Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen

  • Beseitigen von Undichtigkeiten und Mängeln

  • Sanierung von Abdichtungen, Dichtmassen und Fugendichtungen

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Dachwartung gibt Sicherheit

und das auch rechtlich!

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Die regelmäßige Dachwartung durch einen Fachbetrieb sorgt dafür, dass sich das Dach in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand befindet und der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt. Zahlreiche Gerichtsurteile bis hin zu BGH-Entscheidungen unterstreichen die Wichtigkeit dieser Maßnahme: Sie gewährleistet nicht nur die Sturm-, sondern auch die Verkehrssicherheit, also den Schutz vor Schäden durch herabfallende Gegenstände wie Ziegel, Schiefer oder Solarpanels. Eine Dachwartung zählt deshalb zu den Obliegenheiten des Hausbesitzers. Für Dächer gibt es zwar keine fixen Kontrolltermine wie die vorgeschriebene Hauptuntersuchung fürs Auto oder die Emissions-Prüfung der Heizungsanlage durch den Kaminkehrer. Allerdings spielt es im Schadensfall eine große Rolle, ob der Nachweis geführt werden kann, sodass alle erforderlichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen getroffen wurden. 

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